Grantonomy & ROBIN GUT holen Ihr Geld zurück

Sie arbeiten und entwickeln.
Wir holen Ihre Forschungszulage.
Gemeinsam pflanzen wir Bäume.

Unternehmen, die entwickeln und forschen, bekommen Geld vom Staat zurück. Das steht im Gesetz und gilt seit 2020 für jede Branche. Die meisten Unternehmen wissen das nicht und lassen das Potenzial liegen.

Worauf warten Sie noch?

Kostenfreie Prüfung · Honorar nur bei Erfolg · Antwort innerhalb von 48 Stunden

Die Eckdaten

Fördersatz und Höchstbeträge bei der Forschungszulage

35 %
Fördersatz für KMU auf Antrag
25 % ohne Antragswahlrecht
4,2 Mio.
Höchstbetrag je Jahr für KMU
3,0 Mio. € für größere Unternehmen
7 Jahre
Anspruchszeitraum im Regelfall
Vier Jahre rückwirkend, dazu jedes laufende Jahr
Wald
Aus Ihrer Auszahlung wird Pflanzfläche
Im Erfolgshonorar bereits enthalten

Die Forschungszulage beträgt 25 % Ihrer förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittlere Unternehmen auf Antrag 35 %. Das Verfahren läuft zweistufig: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt fest, dass Ihr Vorhaben förderfähig ist, das Finanzamt setzt den Betrag fest und zahlt ihn aus.

Ein Rechenbeispiel

Was dabei herauskommt: ein Maschinenbauer mit 35 Mitarbeitenden

Vier Ingenieure, die zu gut der Hälfte ihrer Zeit an neuen Verfahren arbeiten. Keine Laborhalle, keine Doktoranden – die normale Entwicklungsarbeit eines mittelständischen Betriebs.

Beispielhafte Berechnung der Forschungszulage für ein Wirtschaftsjahr ab 2026
4 Ingenieure, 72.000 € brutto, 60 % ihrer Zeit in der Entwicklung 207.360 €
Gemeinkostenpauschale, 20 % für Vorhaben ab 2026 41.472 €
Bemessungsgrundlage 248.832 €
Forschungszulage, 35 % für KMU für das Jahr 2026 rund 87.000 €

Über den gesamten Anspruchszeitraum

rund 550.000 €

  • 2022–2025, vier Jahre nachgeholtje rund 73.000 €
  • ab 2026, jedes laufende Jahrje rund 87.000 €

Die Altjahre fallen etwas niedriger aus, weil es die Gemeinkostenpauschale erst für Vorhaben ab 2026 gibt. Über sieben Wirtschaftsjahre steht damit ein mittlerer sechsstelliger Betrag – für Arbeit, die ohnehin geleistet wurde.

Beispielhafte Modellrechnung, kein Angebot und keine Zusage. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihren förderfähigen Aufwendungen, dem KMU-Status und der Entscheidung der zuständigen Stellen ab. Die Gemeinkostenpauschale gilt für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben. Wie weit Sie rückwirkend beantragen können, richtet sich nach der steuerlichen Festsetzungsfrist Ihres jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Der ökologische Effekt

Aus Fördergeld wird ein Wald, den man betreten kann.

Die Forschungszulage steht Ihnen zu, sobald Ihre Vorhaben die Kriterien erfüllen – die meisten Unternehmen holen sie sich nur nie. Genau da kommen wir ins Spiel: Wir machen Sie darauf aufmerksam, Grantonomy übernimmt Recherche und Abwicklung und rechnet ausschließlich erfolgsbasiert ab. Von einem Teil dieser Prämie pflanzt ROBIN GUT Bäume, auf einer Fläche in Deutschland, die mit entsprechenden Koordinaten transparent einsehbar ist. Sie bekommen das Geld, das Ihnen zusteht. Wir machen daraus zusätzlich einen Wald. Sie erhalten Ihre Pflanzurkunde mit Standort und Hektarangabe und Bildern von der Fläche.

Klimaschutz mit Koordinaten

Auf Ihrer Urkunde stehen Standort und Pflanzjahr. Sie können hinfahren und nachsehen.

Eine Geschichte, die Ihnen gehört

Aus einer Steuerakte wird ein Thema, über das Ihr Vertrieb, Ihre Website und Ihr Geschäftsbericht sprechen können.

Ein Grund, stolz zu sein

Belegschaft und Bewerber sehen, was aus der Entwicklungsarbeit im Haus zusätzlich entstanden ist.

Rechtlicher Rahmen

Das Forschungszulagengesetz: seit 2020 in Kraft, bei den meisten ungenutzt.

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) gilt seit dem 1. Januar 2020 für jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Gefördert wird eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung. Die meisten erfüllen die Kriterien und lassen den Anspruch trotzdem liegen – weil ihnen die eigene Entwicklungsarbeit zu selbstverständlich vorkommt.

Gesetzlicher Anspruch

Wer die Kriterien erfüllt, erhält die Zulage. Sie konkurrieren mit niemandem um einen begrenzten Topf.

35 % Fördersatz für KMU

Auf Antrag 35 % der förderfähigen Aufwendungen, sonst gilt der Regelsatz von 25 %.

Bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr

Ab 2026 liegt die Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr, für KMU ergibt das bis zu 4,2 Mio. €.

20 % Gemeinkostenpauschale

Für Vorhaben mit Beginn ab dem 1. Januar 2026 erhöht ein Aufschlag von 20 % die förderfähigen Aufwendungen – Einzelbelege für Gemeinkosten erübrigen sich.

Rückwirkend und nach vorn

Auch abgeschlossene Vorhaben zählen: Aktuell sind die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 offen – die Fristen laufen. Jedes laufende Jahr kommt hinzu.

Auch in Verlustjahren

Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet. Übersteigt sie diese, wird der Rest an Sie ausgezahlt.

Was die Pauschale bedeutet

Die Pauschale erhöht die Bemessungsgrundlage und lässt den Fördersatz bei 25 % beziehungsweise 35 % für KMU. Gerechnet auf Ihre ursprünglichen F&E-Kosten kommen Sie je nach Projekt auf bis zu rund 42 % Erstattung. Für die rückwirkenden Jahre 2022 bis 2025 gilt sie noch nicht.

Zielgruppe

Wer profitiert von der Forschungszulage?

Förderfähig ist jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, dessen Vorhaben Neuartigkeit, technisches Risiko und planmäßiges Vorgehen aufweist – unabhängig von Branche, Größe und Rechtsform.

Forschung heißt hier: eine technische Frage angehen, deren Antwort zu Beginn offen ist. Eine neue Rezeptur, eine Maschine, die schneller läuft, ein Material, das länger hält. Wenn bei Ihnen jemand tüftelt, testet, verwirft und von vorn anfängt, reden wir über förderfähige Arbeit.

Software & IT
KI & Machine Learning
Maschinenbau
Medizintechnik
Energie & Umwelt
Agrar & Lebensmittel
Chemie & Kunststoff
Bau & Baustoffe
Handwerk
Logistik
Fahrzeugbau & Zulieferer
Und viele weitere
Der Ablauf

Forschungszulage beantragen: fünf Schritte bis zur Auszahlung

Ihr eigener Aufwand: ein Fachgespräch und eine Freigabe. Formulierungen, Fristen und der Schriftverkehr mit den Behörden liegen bei uns. Bis zur Festsetzung durch das Finanzamt vergehen je nach Vorhaben einige Monate – Ihre Zeit binden davon wenige Stunden.

Erstgespräch zur Förderfähigkeit

Wir sprechen über Ihre Entwicklungsarbeit der letzten vier Jahre. Am Ende wissen Sie, ob sich ein Antrag für Sie rechnet.

15 Minuten
Potenzialanalyse Ihrer Vorhaben

Wir sichten Projekte, Personalstunden und Auftragsforschung und beziffern Ihre mögliche Fördersumme.

Rund eine Woche
Antrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ)

Wir formulieren Ihre Vorhaben so, wie die BSFZ es erwartet, und reichen ein.

2 bis 4 Wochen
Bescheinigung und Festsetzung durch das Finanzamt

Liegt die Bescheinigung vor, geht der Antrag ans Finanzamt – abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

Behördliche Bearbeitung
Auszahlung, Honorar und Pflanzurkunde

Das Finanzamt zahlt aus, erst dann wird unser Honorar fällig. Ihre Pflanzurkunde folgt zur nächsten Pflanzsaison.

Jährlich wiederholbar
Stimmen von Grantonomy

Die meisten Unternehmen wissen nichts von ihrem Glück. Diese schon.

Kein Schätzwert und keine Modellrechnung: Diese Fördersummen sind bewilligt und ausgezahlt. Drei Beispiele aus den Anträgen, die Grantonomy bislang durchgebracht hat – sie zeigen zugleich, wie weit der Begriff Forschung reicht.

newsload

Entwicklung eines agentischen Marketing-OS für kleine und mittlere Unternehmen: kanalspezifische Inhaltserzeugung und Distribution

930.000 €bewilligte Fördersumme

„Der Zeitaufwand für Forschungszulage hat uns anfangs ehrlich gesagt abgeschreckt. Im Prozess mit Grantonomy war der Zeitaufwand für uns dann minimal und die Umsetzung sehr strukturiert und klar."

Daniel HutwagnerCEO, newsload

A4VR

Entwicklung einer komplexen Virtual-Reality-Anwendung mit hohen technischen Anforderungen in Rendering, Interaktionslogik und 3D-Simulation

450.000 €bewilligte Fördersumme

„Die Jungs von Grantonomy haben unsere komplexen VR-Entwicklungsprojekte extrem schnell verstanden und daraus einen perfekt strukturierten Forschungszulagen-Antrag gemacht."

Michael AlbrechtGeschäftsführer, A4VR

Plastic Fischer

Entwicklung eines modularen Flussplastik-Abfangsystems mit lokal adaptierbarer Bauweise, hydrologischer Optimierung und digitalem Impact-Tracking

370.000 €bewilligte Fördersumme

„Grantonomy hat unsere Herausforderungen sofort verstanden und den Antrag mit beeindruckender Klarheit strukturiert. Die Ergebnisse waren direkt spürbar."

Karsten HirschCEO, Plastic Fischer

Referenzen der Grantonomy, veröffentlicht mit Zustimmung der genannten Unternehmen. Die Höhe einer Zulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen des Einzelfalls.

Der Kreislauf

Von der Fördersumme zur Pflanzfläche

Ihre Zulage wird ausgezahlt und aus einem Teil davon pflanzt ROBIN GUT Bäume auf einer benannten Fläche. Solange Sie entwickeln, wiederholt sich das Jahr für Jahr.

Kreislauf: Von der Forschungszulage zur gepflanzten Baumreihe Ein Kreislauf mit zwei Stationen. Oben die Förderung: Das Unternehmen erhält die Forschungszulage vom Staat. Unten die Baumpflanzung: ROBIN GUT pflanzt die Bäume und produziert den Content. In der Mitte ein Baum. 01 Förderung Das Unternehmen erhält die Forschungszulage vom Staat. 02 Baumpflanzung ROBIN GUT pflanzt die Bäume und produziert den Content.
  1. Förderung

    Das Unternehmen erhält die Forschungszulage vom Staat.

  2. Baumpflanzung

    ROBIN GUT pflanzt die Bäume und produziert den Content.

Die Pakete

Baum, Hain, Wald: Leistungen nach Höhe Ihrer Fördersumme

Je höher Ihre ausgezahlte Zulage, desto größer die Fläche – und ab Stufe zwei kommen die Medienleistungen von ROBIN GUT dazu.

Stufe 1

Baum

Ausgezahlte Fördersumme
bis 500.000 €
  • Pflanzfläche im Verhältnis zu Ihrer ausgezahlten Fördersumme
  • Pflanzurkunde mit Standort, Baumarten und Hektarangabe
  • Bild- und Social-Media-Material von der Pflanzaktion
Stufe 3

Wald

Ausgezahlte Fördersumme
ab 5 Mio. €
  • Alles aus Stufe Hain
  • Image- oder Unternehmensfilm von ROBIN GUT
  • Auf Wunsch: Pflanzaktion mit Ihrer Belegschaft als Teamtag

In welche Stufe Sie fallen, zeigt die Potenzialanalyse. Bis dahin bleibt alles unverbindlich.

Ihr Mehrwert

Vier Ergebnisse, die Sie am Ende in der Hand halten

Liquidität aus Arbeit, die längst getan ist

Für KMU bis zu 4,2 Mio. € je Wirtschaftsjahr, im Regelfall vier Jahre rückwirkend – für Entwicklungsstunden, die Sie ohnehin bezahlt haben.

Ein Antrag, den andere schreiben

Formulierung, Fristen, Schriftverkehr mit den Behörden: liegt alles bei uns. Ihr Zeitaufwand bleibt bei wenigen Stunden.

Unterlagen, die einer Prüfung standhalten

Zuordnung, Stundennachweis und technische Begründung bleiben auch bei einer Betriebsprüfung nachvollziehbar.

Eine Pflanzfläche mit Ihrem Namen

Urkunde, Standort, Hektarangabe und Bildmaterial, das Sie in Ihrem Bericht und in Ihrer Kommunikation verwenden können.

Der Partner

ROBIN GUT: Aufforstung in Deutschland

ROBIN GUT forstet in Deutschland Waldflächen auf, mit standortgerechten Mischbaumarten wie Stieleichen, Traubeneichen, Roteichen, Vogelkirschen, Winterlinden, Flatterulmen, Esskastanien oder Roterlen, aus zertifizierter Herkunft und unserer Pflanzpartner: die Baumschule Lürssen. Jede Fläche wird erfasst und dem Unternehmen zugeordnet, das sie ermöglicht hat. Aus einem Förderbescheid wird so ökologische Nachhaltigkeit sichtbar, die Sie zeigen können.

Flächen in Deutschland

Gepflanzt wird auf deutschen Flächen. Sie können hinfahren und sich überzeugen.

Urkunde mit Standortdaten

Zu jeder Fläche gehören Standortdaten, Baumarten, Stückzahl und Fotos. Die Urkunde nennt Ihr Unternehmen.

Pflege über Jahre

Die Pflege läuft über Jahre weiter, damit aus jungen Bäumen ein Bestand wird und die Fläche geschützt bleibt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Rechtsanspruch nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), der steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland 25 % ihrer förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erstattet; kleine und mittlere Unternehmen erhalten auf Antrag 35 %. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2020. Anders als bei einem Zuschussprogramm gilt: Wer die Kriterien erfüllt, hat Anspruch.
Die Forschungszulage können alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland beantragen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Voraussetzung sind eigene oder anteilig beauftragte F&E-Vorhaben nach den Frascati-Kriterien: Neuartigkeit, technisches Risiko, planmäßiges Vorgehen und Übertragbarkeit der Ergebnisse.
Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen; kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition erhalten auf Antrag 35 %. Ab 2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr, daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 4,2 Mio. € pro Jahr für KMU und 3,0 Mio. € für größere Unternehmen. Wichtig: Der erhöhte Satz von 35 % ist ein Antragswahlrecht und muss beim Finanzamt ausdrücklich beantragt werden.
Für Forschungsvorhaben mit Beginn ab dem 1. Januar 2026 erhöht ein pauschaler Aufschlag von 20 % die förderfähigen Aufwendungen. Die Pauschale wirkt auf die Bemessungsgrundlage und lässt den Fördersatz unverändert bei 25 % beziehungsweise 35 % für KMU. Bezogen auf Ihre ursprünglichen F&E-Kosten kommen Sie je nach Projekt auf bis zu rund 42 % Erstattung. Für die rückwirkend beantragbaren Jahre 2022 bis 2025 gilt die Pauschale noch nicht.
Die Forschungszulage lässt sich im Regelfall bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen; die Frist ergibt sich aus der steuerlichen Festsetzungsverjährung nach § 169 AO. Stand 2026 sind bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr die Jahre 2022 bis 2025 offen. Der Antrag bei der Bescheinigungsstelle bleibt fristfrei und ist auch für längst abgeschlossene Vorhaben möglich. Nach vorn ist die Forschungszulage nicht befristet: Für jedes laufende Wirtschaftsjahr stellen Sie nach dessen Ablauf einen neuen Antrag, solange Sie entwickeln. Die BSFZ-Bescheinigung deckt dabei alle Jahre ab, über die sich Ihr Vorhaben erstreckt.
Die Forschungszulage kommt auch in Verlustjahren bei Ihnen an: Sie wird zunächst auf Ihre festgesetzte Steuer angerechnet, der übersteigende Betrag wird an Sie ausgezahlt. Bei geringer Steuerlast erhalten Sie die Zulage also ganz oder überwiegend als Auszahlung, gekoppelt an die nächste Steuerfestsetzung.
Förderfähig sind vor allem die Personalkosten der im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitenden einschließlich der Zukunftssicherungsausgaben. Hinzu kommen Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern, die seit 2026 mit 100 € je Stunde bei höchstens 40 Stunden pro Woche angesetzt werden, sowie 70 % des Entgelts für Auftragsforschung. Ansetzbar ist außerdem die Wertminderung beweglicher Wirtschaftsgüter, die ausschließlich im Vorhaben eingesetzt werden.
Die Erstprüfung Ihres Förderpotenzials ist kostenfrei und unverbindlich; das Honorar entsteht ausschließlich als prozentualer Anteil einer tatsächlich ausgezahlten Forschungszulage. Darin enthalten sind der Anteil für die Pflanzflächen von ROBIN GUT und die Medienleistungen je nach Stufe. Den konkreten Prozentsatz nennen wir mit dem Ergebnis der Potenzialanalyse, also bevor Sie sich entscheiden.
Den Antrag bereitet Grantonomy für Sie vor und führt das Verfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Wir identifizieren Ihre förderfähigen Vorhaben und formulieren sie so, wie die BSFZ es erwartet. Den steuerlichen Antrag stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab; die steuerliche Beurteilung bleibt bei ihm.
Ein Teil Ihrer ausgezahlten Forschungszulage fließt an ROBIN GUT und wird in Aufforstungsflächen in Deutschland investiert; Ihre Auszahlung bleibt in voller Höhe bestehen. Gepflanzt wird mit standortgerechten Mischbaumarten, gemeinsam mit der renommierten Baumschule Lürssen. Sie erhalten eine Pflanzurkunde mit Standort, Baumarten und Hektarangabe sowie Bildmaterial. Ab Stufe zwei entsteht daraus eine Podcastfolge, ab Stufe drei ein Image- oder Unternehmensfilm.
Eine Zweitmeinung lohnt sich vor allem dann, wenn der bisherige Antrag nur einen Teil Ihrer Vorhaben oder Kostenarten erfasst hat – das ist häufig der Fall. Wir prüfen, ob alle förderfähigen Projekte, Personalstunden, Eigenleistungen und Auftragsforschungsanteile ausgeschöpft sind. Für noch offene Wirtschaftsjahre lässt sich ein Antrag im Regelfall ergänzen oder neu stellen.
Die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wirkt als Grundlagenbescheid: Das Finanzamt ist an ihre Feststellung zur Förderfähigkeit gebunden, der geförderte Sachverhalt steht damit schon vor der Festsetzung fest. Wir bauen die Dokumentation so auf, dass Zuordnung, Stundennachweis und fachliche Begründung auch Jahre später nachvollziehbar bleiben. Die Beurteilung im Einzelfall obliegt den zuständigen Stellen.
Kostenfreie Erstprüfung

Forschungszulage prüfen lassen – kostenfrei und unverbindlich

Ein Anruf oder eine Mail genügt. Innerhalb von zwei Werktagen sagen wir Ihnen, ob Ihre Vorhaben förderfähig sind und um welche Größenordnung es geht.

Für die Einschätzung helfen uns Branche, ungefähre F&E-Ausgaben pro Jahr und ein paar Stichworte zu Ihren Entwicklungsprojekten. Die Mailvorlage fragt das bereits ab.